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Immobilien – Wertanlage und Wohnort

Immobilien sind eine spannende Angelegenheit: Sie bieten uns Lebensraum und Platz für persönliche Entfaltung und Gestaltung. Sie sind aber Wertanlagen und eine sichere Altersvorsorge, wenn man Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses ist. Doch als Immobilienkäufer und -besitzer gilt es viele Dinge zu beachten. In diesem Blog finden Sie deshalb wertvolle Tipps rund Wohnimmobilien. Von Kauf über Unterhalt und Verkauf beschreiben wir hier viele Details, Trends und Vorgaben, die Immobilienbesitzer wissen sollten. Wer eine Immobilie als Kapitalanlage besitzt, muss sich zudem um Vermietung und Finanzierung kümmern. Auch für diese Fälle tragen wir aktuelle News in diesem "Immo-Blog" zusammen. Wir garantieren Ihnen einen echten Mehrwert, wenn Sie unsere Beiträge regelmäßig lesen.

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Immobilien – Wertanlage und Wohnort

Ein Makler für den Immobilienverkauf – darauf sollte geachtet werden

by April Frazier

Wer sich dafür entscheidet, seine Immobilie zu verkaufen, sei es bewohntes Haus, Eigentumswohnung oder größeres Renditeobjekt, wird dies mit aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem professionellen Immobilienmakler durchführen. Obwohl hier eine kaufpreisabhängige Maklercourtage anfällt, lohnen sich diese Mehrkosten in den meisten Fällen. Denn neben der fachgerechten Immobilienbewertung kümmert sich der Makler noch um die gesamte Vermarktungsstrategie. Dazu gehört die Anfertigung des Exposés, Schalten der Inserate, Vorauswahl der Kaufinteressenten, Management und Vereinbarung der Besichtigungstermine, Durchführen der Besichtigungen sowie die Kaufpreisverhandlung. Auch bezüglich Notarvertrag haben professionelle Immobilienmakler umfassende Kenntnisse auf was es im jeweiligen Anwendungsfall ankommt.
Ein Makler für Immobilienverkauf wird meist erst nach Abschluss eines gültigen Maklervertrages tätig. Hier gibt es als Eigentümer einige Dinge zu beachten, da hier verschiedene Vertragsarten zur Anwendung kommen, die jeweils unterschiedliche Konditionen festlegen.
Grundsätzlich gibt die Art des Maklervertrages an, wer die Immobilie vermarkten darf. Je nach Vertragsart dürfen mehrere oder eben nur ein Makler beauftragt werden. In manchen Fällen ist es sogar möglich, als Eigentümer bei der Käufersuche zu unterstützen. Zudem wird auch das Engagement des Maklers, mit welchem er den Vermarktungsprozess verfolgt, von der Art des Maklervertrages beeinflusst.
Beim einfachen Maklervertrag darf der Eigentümer mehrere Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragen. Außerdem hat der Eigentümer bei dieser Vertragsform auch selbst die Möglichkeit, einen passenden Käufer zu finden. Diese Form der Vertragsart wird allerdings von vielen Maklern abgelehnt, da sie im Falle des Verkaufs durch einen konkurrierenden Kollegen keinerlei Provision erhalten. Wird der Vertrag dagegen abgeschlossen, so unterliegt er keiner Kündigungsfrist und ist daher in nahezu allen Fällen unbefristet.
Beim Makleralleinauftrag kümmert sich dagegen nur ein Makler um den Immobilienverkauf. Für den Eigentümer ist es hierbei nicht erlaubt, noch weitere Makler mit dem Verkauf zu beauftragen. Dennoch hat auch hier der Eigentümer das Recht, auf eigene Faust einen Käufer zu suchen. Findet er tatsächlich vor dem Makler einen Käufer bzw. einen Käufer, der bereit ist mehr für die Immobilie zu zahlen, dann geht der Makler leer aus.
Dennoch wird hier seitens des Maklers deutlich engagierter vorgegangen, da er hier nicht dem Risiko ausgesetzt ist, dass ihm ein anderer Kollege die Provision wegschnappt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, diese Form des Vertrages auf rund sechs Monate zu befristen. Dadurch wird der Verkauf beschleunigt, da der Makler für die Provisionszahlung innerhalb dieser Frist den Verkauf erfolgreich abschließen muss.
Eine Stufe darüber gibt es noch den qualifizierten Alleinauftrag. Schließen Makler und Eigentümer einen solchen Vertrag untereinander ab, dann darf nur exklusiv der Makler nach Käufern suchen. Der Eigentümer darf nicht mehr selbst tätig werden. Er würde einen Schadensersatzanspruch riskieren, wenn er sich nicht daran halten würde. Im Falle einer Kontaktaufnahme durch einen Interessenten muss der Eigentümer diesen an den Makler verweisen. Darüber hinaus enthält der Vertrag auch Pflichten, die den Makler für den Immobilienverkauf betreffen. So enthält er meist konkret vom Makler zu treffende Maßnahmen, die für den erfolgreichen Immobilienverkauf nötig sind.

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