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Immobilien – Wertanlage und Wohnort

Immobilien sind eine spannende Angelegenheit: Sie bieten uns Lebensraum und Platz für persönliche Entfaltung und Gestaltung. Sie sind aber Wertanlagen und eine sichere Altersvorsorge, wenn man Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses ist. Doch als Immobilienkäufer und -besitzer gilt es viele Dinge zu beachten. In diesem Blog finden Sie deshalb wertvolle Tipps rund Wohnimmobilien. Von Kauf über Unterhalt und Verkauf beschreiben wir hier viele Details, Trends und Vorgaben, die Immobilienbesitzer wissen sollten. Wer eine Immobilie als Kapitalanlage besitzt, muss sich zudem um Vermietung und Finanzierung kümmern. Auch für diese Fälle tragen wir aktuelle News in diesem "Immo-Blog" zusammen. Wir garantieren Ihnen einen echten Mehrwert, wenn Sie unsere Beiträge regelmäßig lesen.

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Immobilien – Wertanlage und Wohnort

WEG & Wohnungseigentum - was man darüber wissen sollte

by April Frazier

Wohnungseigentum bezeichnet eine spezielle Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das sogenannte Wohnungseigentumsgesetz oder auch kurz WEG. Nach § 1 des WEG ist das Wohneigentum ein „Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört". Das bedeutete, dass diese Eigentumsform nur an Wohnungen begründet werden kann. Einzelne Räume oder Gebäudeteile, welche nicht für das Bewohnen genutzt werden, können nur mit einem sogenannten Teileigentum belegt werden. Der Eintrag in das Grundbuch begründet das Eigentum an einer Wohnung. Es wird für jede separate Wohnung ein Eigentumseintrag im Grundbuch vorgenommen, was wiederum bedeutet, dass auch für jede Wohnung ein eigenes Grundbuch erstellt wird. Deswegen kann eine Wohnung mit einem eigenen Grundbuch auch wie ein Haus verkauft, verschenkt oder mit einer Hypothek belastet werden.

Doch was genau bedeutet das nun in der Realität und im täglichen Leben?

Der Begriff Wohnungseigentum sollte nicht mit dem Wohneigentum verwechselt werden. Das Letztere steht nämlich nur für den Sachverhalt, dass das Immobilien- oder Wohnobjekt, auch der Person gehört, die es bewohnt. Hierbei meint man also nur die Eigennutzung der Immobilie, bei welcher man auch im Grundbuch steht.

Doch selbst wenn man eine Wohnung nicht selber bewohnt sie aber rechtlich besitzt, kann das viele Vorteile haben. Man kann sein Eigentum vermieten und so Nebenkünftige fast passiv erzielen. Auch eine Schuld, welche auf dem eigenen Eigentum lastet, kann durch Mieteinnahmen ganz oder teilweise getilgt werden. Allerdings muss man sich im Falle einer Vermietung auch um die Wohnung kümmern. Sie muss stets in einem guten und bewohnbaren Zustand sein und im Falle von anfallenden Reparaturen muss man sich auch an den Kosten beteiligen oder diese ganz übernehmen.

Wer nur eine Wohnung besitzt, welche zu einem Haus gehört in dem es auch noch andere Eigentümerparteien gibt, der muss sich anteilig an Kosten für die Instandhaltung des Hauses beteiligen. Zum Beispiel bei einer Reparatur des Daches, der Haustür, der Heizungsanlage oder des Kellers. Trotz allem bleibt das eigene Eigentum eine bestehende Vorsorge. So hat man zum Beispiel eine eigene Wohnung fürs Alter oder eine stabile Investmentanlage. Denn wer Wohnungseigentum erwirbt, kann in den kommenden Jahren ordentlich dazuverdienen. In den letzten Jahren sind die Kosten für Eigentum immer weiter gestiegen und die Tendenz wird anhalten. Ein Eigentum, was man also heute erwirbt, kann in ein paar Jahren schon ordentlich an Wert zugelegt haben. Wer dann verkauft, der gewinnt.

Wenn man also Wohnungseigentum anstrebt, beispielsweise beim Verband der Wohneigentümer e.V, dann investiert man in seine eigene Zukunft. Ein Kauf rentiert sich immer, denn Miete für ein Objekt zu zahlen, ist die einzige Alternative.

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